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Abszess

Informationen und Hilfe rund um das Thema Abszesse.

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Medikamente

Inhalts­ver­zeich­nis

  • 1 Medi­ka­men­tö­se Behand­lung eines Abszes­ses, wel­che Metho­den gibt es?
  • 2 Anti­bio­ti­sche Behand­lung bei einem Abszess
  • 3 Wei­te­re Abszess­be­hand­lun­gen mit­tels Medi­ka­men­ten und Hausmitteln
  • 4 Wann ist die medi­ka­men­tö­se The­ra­pie abzubrechen?
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Medikamentöse Behandlung eines Abszesses, welche Methoden gibt es?

Wenn ein bestehen­der Abszess mit Medi­ka­men­ten behan­delt wer­den soll, darf der Lei­dens­druck des Pati­en­ten noch nicht so hoch sein, denn stark ent­zün­de­te Abszes­se sind oft so schmerz­haft, dass nur die chir­ur­gi­sche Eröff­nung Abhil­fe schaf­fen kann. Es gibt ver­schie­de­ne Mög­lich­kei­ten einer medi­ka­men­tö­se Behand­lung, bei klei­ne­ren, wenig schmerz­haf­ten Abszes­sen wird oft­mals zunächst eine Zugs­al­be ver­ord­net, die regel­mä­ßig auf die ent­zün­de­te Stel­le auf­ge­bracht wer­den muss. Die Wir­kungs­wei­se einer Zugs­al­be ist sim­pel, kann aber in eini­gen Fäl­len sehr effek­tiv sein. Der Wirk­stoff in der Sal­be soll vor­han­de­nen Eiter an die Haut­ober­flä­che zie­hen und dafür sor­gen, dass der Abszess sich von allein öff­net und der Eiter abfließt. Bei tief lie­gen­den Abszes­sen ist Zugs­al­be in der Regel wir­kungs­los, nur bei ober­fläch­li­chen Ent­zün­dun­gen kann die Sal­be als allei­ni­ge Behand­lung aus­rei­chend sein.

Antibiotische Behandlung bei einem Abszess

Eine wei­te­re Mög­lich­keit, einen Abszess medi­ka­men­tös zu behan­deln, ist die Gabe eines Anti­bio­ti­kums. Da ein Abszess von Bak­te­ri­en aus­ge­löst wird, grei­fen Anti­bio­ti­ka zur Behand­lung der Ent­zün­dung meist inner­halb weni­ger Tage und die Schmer­zen des Betrof­fe­nen wer­den gelin­dert. Die Behand­lung mit Anti­bio­ti­ka wird aller­dings meist in Kom­bi­na­ti­on mit einer chir­ur­gi­schen Behand­lung ange­wandt, da Per­so­nen mit einem Abszess am Kör­per oft unter Fie­ber und star­ken Schmer­zen lei­den. Bei einem Abszess inner­halb des Kör­pers wird die anti­bio­ti­sche Behand­lung eben­falls in Kom­bi­na­ti­on mit einem chir­ur­gi­schen Ein­griff ein­ge­lei­tet, auf die Ent­fer­nung eines im Kör­per lie­gen­den Eiter­her­des kann aller­dings meist nicht ver­zich­tet werden.

Weitere Abszessbehandlungen mittels Medikamenten und Hausmitteln

Grund­sätz­lich raten Medi­zi­ner davon ab, einen Abszess mit Haus­mit­teln zu behan­deln und auf den Arzt­be­such zu ver­zich­ten. Ins­be­son­de­re die Mani­pu­la­ti­on an der ent­zün­de­ten Kör­per­stel­le kann zu einer Gefahr für den Betrof­fe­nen wer­den, wenn Bak­te­ri­en in die Blut­bahn gera­ten und mög­li­cher­wei­se eine lebens­be­droh­li­che Blut­ver­gif­tung aus­lö­sen. Wenn der Arzt nicht sofort eine Eröff­nung des Abszes­ses anord­net, gibt es eini­ge Mög­lich­kei­ten die Schmer­zen mit Hil­fe von Medi­ka­men­ten zu lin­dern, beson­ders bewährt haben sich frei ver­käuf­li­che Pro­duk­te mit den Wirk­stof­fen Par­acet­amol oder Ibu­profen. Zur Rei­fung eines sehr ober­fläch­li­chen Abszes­ses kann es hilf­reich sein, wenn feuch­te, aber gewärm­te Tücher auf die Ent­zün­dung gelegt wer­den. Bei einer star­ken Schwel­lung kann auch die Ver­wen­dung von küh­len Umschlä­gen hilf­reich sein, um die betrof­fe­ne Stel­le zum Abschwel­len zu brin­gen. Soll­te sich der Abszess zwi­schen­zeit­lich von selbst öff­nen, soll­te der Arzt auf­ge­sucht wer­den, damit die Wund­höh­le fach­ge­recht aus­ge­spült und ver­sorgt wer­den kann.

Wann ist die medikamentöse Therapie abzubrechen?

Wird der Abszess mit Hil­fe von Medi­ka­men­ten behan­delt, soll­te spä­tes­tens nach einem Zeit­raum von drei bis sie­ben Tagen eine deut­li­che Bes­se­rung und ein Rück­gang der Ent­zün­dung zu ver­zeich­nen sein, da die ver­ab­reich­ten Prä­pa­ra­te ansons­ten nicht anschla­gen. Die The­ra­pie mit Medi­ka­men­ten soll­te nicht eigen­mäch­tig abge­bro­chen wer­den, aller­dings muss der Betrof­fe­ne einen Arzt auf­su­chen, sobald er unter hohem Fie­ber lei­det und sich ein aus­ge­präg­tes Krank­heits­ge­fühl ein­stellt. In die­sem Fall besteht der Ver­dacht auf eine Aus­brei­tung der Ent­zün­dung und es kann unter Umstän­den eine sofor­ti­ge, chir­ur­gi­sche Behand­lung erfor­der­lich sein. Wur­de bereits eine anti­bio­ti­sche The­ra­pie ein­ge­lei­tet, kann die­se vom Arzt abge­bro­chen wer­den, wenn kei­ne aus­rei­chen­de Bes­se­rung ein­tritt. Even­tu­ell ist auch ein Wech­sel des Medi­ka­ments erfor­der­lich, da die Mög­lich­keit einer Resis­tenz des Erre­gers auf eini­ge Wirk­stof­fe besteht.

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